Büchereiordnung

BENUTZERORDNUNG der BIBLIOTHEK KIRCHBACH-ZERLACH

Die Bibliothek Kirchbach ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde
Kirchbach-Zerlach und deshalb jedem zugänglich.
Kinder im Vorschulalter sollten immer von einem Erwachsenen begleitet werden.

1) ÖFFNUNGSZEITEN

Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden wie folgt festgelegt:

Sonntag 09:00 –11:00 Uhr
Mittwoch 15:00- 17:00 Uhr
Freitag 18:00 – 20:00 Uhr

2) MEDIEN UND AUSLEIHE

In unseren Bibliotheken stehen folgende Medien zur Entlehnung bereit:

Bücher, Hörbücher, CDs (Ausleihfrist: 3 Wochen)

Die Kunden können sich die Bücher selbst aus den Regalen suchen, sie an den Lesetischen nützen und wieder auf ihren richtigen Platz zurückstellen. Falls Hilfe/Beratung nötig ist, stehen die Bibliotheksmitarbeiterinnen gerne zur Verfügung. Die CDs und Hörbücher können den jeweiligen Fächern entnommen und an der Theke ausgeliehen werden.

Vormerkung und Verlängerung

Die Medien können persönlich oder über e-mail der Bibliothek vorgemerkt oder verlängert werden. Sobald das Medium verfügbar ist, wird der Kunde verständigt und das Medium wird für max. 14 Tage vorgemerkt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn das Medium nicht vorgemerkt ist.

Verschiedenes

Bei verspäteter Rückgabe von Medien werden 0,50 € pro Medium pro Woche nach Rückgabedatum verlangt. Die Kund*innen haften für Sachbeschädigungen oder verursachte Schäden an Büchern und Medien. Ein beschädigtes Medium ist nach Absprache mit der Bibliothekarin zu ersetzen. Es ist nicht gestattet, auf den Namen anderer Leser*innen auszuleihen oder entliehene Bücher und Medien weiterzugeben.

3) LESERAUSWEIS und DATENSCHUTZ

Zur Neuaufnahme wendet sich der/die Benutzer*in an das Bibliothekspersonal, um die entsprechenden Formalitäten zu erledigen. Die persönlichen Daten werden aufgenommen und die Benützerin erhält einen kostenlosen, persönlichen Leserausweis. Die Daten sind zur Durchführung des Verleihs erforderlich. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht. Wird die Bibliothek 3 Jahre nicht genutzt, werden die Daten nach Rückgabe des letzten Mediums gelöscht. Der/die Benutzer*in hat grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch. Und auch das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung sie/ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund eines berechtigten Interesses verarbeitet werden, Widerspruch einzulegen.

Durch die Unterschrift (auf dem Leserausweis) verpflichtet sich der/die Leser*in, die Bibliotheksordnung einzuhalten.